Für Eltern

Schulbegleitung Westküste Junge In Der Schule

Wie und wann bekommt mein Kind Schulbegleitung? Individuelle Unterstützung für Schüler und Schülerinnen

Sie fragen sich vielleicht, ob Schulbegleitung das Richtige für Ihr Kind ist. Bei der Schulbegleitung Westküste verstehen wir, dass jedes Kind einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir Schulbegleitung an, die auf die besonderen Eigenschaften und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes zugeschnitten ist. Um dies zu ermöglichen, bieten wir außerdem:

Ein starkes Netzwerk: Wir verfügen über ein starkes und vielseitiges Netzwerk von SchulbegleiterInnen in Schleswig-Holstein, um Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Kompetenter Beirat: Unser pädagogischer und fachlicher Beirat ist mit Schulbegleitungen vertraut und verfügt über breite Kompetenzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die optimale Betreuung erhält und steht überdies den SchulbegleiterInnen beratend zur Seite.

Hilfsbereite Regionalleitung: Unsere RegionalleiterInnen helfen stets gerne bei Fragen, Vertretung und den verschiedensten Anliegen. Sie unterstützen außerdem gerne, wenn es auch mal schwierig werden sollte.

Schnelle Erreichbarkeit: Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Unser Team antwortet möglichst innerhalb von 24 Stunden, um sicherzustellen, dass Ihre Fragen und Anliegen schnell und professionell bearbeitet werden.

Ist Schulbegleitung für mein Kind sinnvoll?

Hier sind einige Beispiele von Kindern, die von Schulbegleitung profitieren können:

Schulbegleitung Westküste Körperliche Einschränkung

Kinder mit körperlichen Einschränkungen

Schulbegleitung kann ihnen helfen, bei täglichen Aktivitäten wie dem Transport zur Schule oder dem Wechseln von Klassenräumen unterstützt zu werden.

Schulbegleitung Westküste Lernschwierigkeiten

Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsstörungen

Sie erhalten Unterstützung bei schulischen Anforderungen, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern.

Schulbegleitung Westküste Unterstützung Adhs

Kinder mit medizinischen Bedürfnissen

Kinder mit Krankheitsbildern wie Diabetes mellitus oder Epilepsie erhalten Unterstützung, um sich in Schule sicher zu fühlen und sich aufs Heranwachsen und Lernen konzentrieren zu können.

Schulbegleitung Westküste Bei Medizinischer Diagnose

Kinder mit emotionalen Schwierigkeiten oder Verhaltensproblemen

Schulbegleitung bietet Ihnen Hilfe, um Ängste und Sorgen zu überwinden, in schwierigen sozialen Situationen jemanden an der Seite zu haben und sich in der Schule wohlzufühlen.

Schulbegleitung Westküste Partner für Kinder Und Jugendliche

Kinder mit komplexen Bedürfnissen

Sie benötigen möglicherweise Unterstützung bei allen Aspekten ihres Schullebens.

Antrag auf Schulbegleitung
in Schleswig-Holstein

Die Anspruchsvoraussetzungen für Schulbegleitung variieren je nach Art der Beeinträchtigung und sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ein Gutachten einer FachärztIn oder AmtsärztIn ist erforderlich, um die Beeinträchtigung nachzuweisen.

Der Antrag muss grundsätzlich beim Kreis oder der entsprechenden Krankenkasse gestellt werden und sollte die Art der Beeinträchtigung sowie die Notwendigkeit der Schulbegleitung darlegen.

AnsprechpartnerIn sowie die konkrete Form des Antrages erfragen Sie bitte bei ihrem zuständigen Kreis. Für weitere Fragen stehen unsere RegionalleiterInnen gerne zur Verfügung.

 

Folgende 5 Punkte können Ihnen außerdem weiterhelfen

Rücksprache mit der Schule und Klassenlehrkraft

Vor dem Antragsprozess ist es wichtig, mit der Schule und der Klassenlehrkraft zu sprechen, um den Bedarf an Schulbegleitung zu ermitteln. Die KlassenlehrerInnen haben in den meisten Fällen eine gute Ersteinschätzung über den schulbegleitenden Bedarf Ihres Kindes.

Frühzeitige Einbindung des Kreises

Es ist ratsam, den Kreis frühzeitig in den Prozess einzubeziehen. Oftmals können Maßnahmen bereits eingeleitet werden, bevor die Diagnostik abgeschlossen ist, da diese einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Antragstellung beim Kreis

Der Antrag auf Schulbegleitung muss teilweise gemeinsam mit der Schule ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Kreis.

Einholen eines Diagnostikgutachtens

Zur Unterstützung des Antrages sollte ein Gutachten von einer PsychologIn oder einer anderen FachärztIn eingeholt werden, das den Förderbedarf des Kindes festlegt.

Kontaktaufnahme mit der Schulbegleitung Westküste

Als Schulbegleitender Dienst können wir erst nach der Zusage des Kreises aktiv werden. Sehr gerne stehen wir Ihnen jedoch im Voraus bei Fragen zu Fachkräften und Personal zur Verfügung.
Kontaktdaten der Regionalleiter

Erste Ansprechpersonen für Schulbegleitung

Auch wenn wir von der Schulbegleitung Westküste erst richtig loslegen können, wenn uns die Förderzusage vorliegt, lassen wir Sie nicht allein und sind bei Fragen im Vorfeld selbstverständlich für Sie da.
Bitte beachten Sie: Die erste Ansprechperson für einen Antrag auf Schulbegleitung ist die Schule, zum Beispiel die KlassenlehrerIn, sowie der zugehörige Kreis.

So erreichen Sie uns:

Schulbegleitung Westküste GmbH, Hauptstraße 50A, 25785 Nordhastedt

info@schulbegleitung-wk.de

04804 – 924 30 51

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr