Schulbegleitung

Schulbegleitung mit individueller Unterstützung für Kinder und Jugendliche
In einer Welt, in der Bildung die Tür zu Zukunftschancen öffnet, stellt die Schulbegleitung eine entscheidende Unterstützung dar. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, gleichberechtigt am regulären Schulalltag teilzunehmen.
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung, auch bekannt als Integrationshilfe oder Schulassistenz, bietet individuelle Unterstützung für SchülerInnen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder emotionaler Herausforderungen zusätzliche Hilfe benötigen. Sie unterstützt, Bildungsziele in einer inklusiven Umgebung zu erreichen und fördert die Selbstständigkeit sowie das Selbstbewusstsein der Kinder.
Die Rolle der Schulbegleitung
Die Schulbegleitung unterstützt individuell Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen, um ihnen die Teilhabe an Bildung und somit am Schulalltag zu ermöglichen und besondere Hürden zu überwinden.
Diese Unterstützung verbessert die Integration in die Klassengemeinschaft und ist ein fundamentaler Baustein für Chancengleichheit in der Bildung.
Aufgaben der Schulbegleitung können dabei konkret Unterstützung bei der Organisierung und Strukturierung von Arbeitsmaterialien und Aufgaben, Unterstützung beim Erklären und Bearbeiten von Aufgaben sowie im Rahmen sozialer Interaktionen im Unterricht oder in den Pausen sein. Zudem kann die Schulbegleitung einen mentalen Rückhalt bieten oder in Bezug auf spezifische medizinische Schwierigkeiten unterstützend zur Seite stehen.
Bei Fragen zu den Förderschwerpunkten, Diagnosen und unserem Leistungsangebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir sind bestrebt, jedem Kind und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, um seinen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Ihr Weg zur Schulbegleitung in Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Karriere als SchulbegleiterIn anstreben oder Informationen darüber suchen, wie Ihr Kind von einer Schulbegleitung profitieren kann, dann sind wir, die Schulbegleitung Westküste, gerne für Sie da.
WK Westküste GmbH, Hauptstraße 50A, 25785 Nordhastedt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr
Schulbildung leicht gemacht:
Antworten auf häufige Fragen
Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Schulbegleitung für Sie zusammengestellt:
Was macht man bei einer Schulbegleitung?
Im Rahmen einer Schulbegleitung unterstützt die begleitende Person den anvertrauten Schützling – egal ob Kinder oder Jugendliche – individuell während des Schul- oder Kitaalltags. Diese Unterstützung kann sowohl Hilfe bei der Bewältigung von schulischen Aufgaben, der Orientierung im Schulgebäude als auch Rückhalt bei der Interaktion mit MitschülerInnen sein.
Kann jeder Schulbegleiter werden?
Ein pädagogischer oder pflegerischer Hintergrund ist allgemein sinnvoll und hilfreich. Grundsätzlich kann jedoch jede und jeder SchulbegleiterIn werden, der ein passendes Führungszeugnis nachweisen kann und die erforderlichen Eigenschaften mitbringt. Dazu gehören Offenheit, Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Empathie, Geduld und Flexibilität.
Wie viel verdient man als Schulbegleiter?
Bei der Schulbegleitung Westküste verdienen unsere SchulbegleiterInnen 15,10 – 17,50 Euro pro Stunde und erhalten zudem 34 Urlaubstage. Das Gehalt hängt dabei teilweise auch von den Qualifikationen und der Erfahrung ab und kann steigen.
Warum braucht jemand eine Kita- oder Schulbegleitung?
Eine Begleitung kann benötigt werden, wenn verschiedene individuelle medizinische Herausforderungen oder eine zu fördernde Diagnostik vorliegt, die Hilfe und Unterstützung im Schulalltag bedarf, um Bildung inklusiv zu ermöglichen.
Wer kann eine Schulbegleitung/ Kitabegleitung bekommen?
Kinder und Jugendliche in Kita oder Schule, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse oder Beeinträchtigungen Schwierigkeiten haben, den Schul- oder Kitaalltag eigenständig zu bewältigen, können Schulbegleitung erhalten.
Wie wird Schulbegleitung finanziert bzw. was kostet Schulbegleitung?
Die Kosten einer Schulbegleitung werden nach erfolgreicher Förderungszusage vom Kreis oder der Krankenkasse getragen.