Für Eltern
Wie und wann bekommt mein Kind Schulbegleitung? Individuelle Unterstützung für Schüler und Schülerinnen
Sie fragen sich vielleicht, ob Schulbegleitung das Richtige für Ihr Kind ist. Bei der Schulbegleitung Westküste verstehen wir, dass jedes Kind einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir Schulbegleitung an, die auf die besonderen Eigenschaften und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes zugeschnitten ist. Um dies zu ermöglichen, bieten wir außerdem:
Ein starkes Netzwerk: Wir verfügen über ein starkes und vielseitiges Netzwerk von SchulbegleiterInnen in Schleswig-Holstein, um Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Kompetenter Beirat: Unser pädagogischer und fachlicher Beirat ist mit Schulbegleitungen vertraut und verfügt über breite Kompetenzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die optimale Betreuung erhält und steht überdies den SchulbegleiterInnen beratend zur Seite.
Hilfsbereite Regionalleitung: Unsere RegionalleiterInnen helfen stets gerne bei Fragen, Vertretung und den verschiedensten Anliegen. Sie unterstützen außerdem gerne, wenn es auch mal schwierig werden sollte.
Schnelle Erreichbarkeit: Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Unser Team antwortet möglichst innerhalb von 24 Stunden, um sicherzustellen, dass Ihre Fragen und Anliegen schnell und professionell bearbeitet werden.
Ist Schulbegleitung für mein Kind sinnvoll?
Hier sind einige Beispiele von Kindern, die von Schulbegleitung profitieren können:
Antrag auf Schulbegleitung
in Schleswig-Holstein
Die Anspruchsvoraussetzungen für Schulbegleitung variieren je nach Art der Beeinträchtigung und sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ein Gutachten einer FachärztIn oder AmtsärztIn ist erforderlich, um die Beeinträchtigung nachzuweisen.
Der Antrag muss grundsätzlich beim Kreis oder der entsprechenden Krankenkasse gestellt werden und sollte die Art der Beeinträchtigung sowie die Notwendigkeit der Schulbegleitung darlegen.
AnsprechpartnerIn sowie die konkrete Form des Antrages erfragen Sie bitte bei ihrem zuständigen Kreis. Für weitere Fragen stehen unsere RegionalleiterInnen gerne zur Verfügung.
Folgende 5 Punkte können Ihnen außerdem weiterhelfen
Erste Ansprechpersonen für Schulbegleitung
Auch wenn wir von der Schulbegleitung Westküste erst richtig loslegen können, wenn uns die Förderzusage vorliegt, lassen wir Sie nicht allein und sind bei Fragen im Vorfeld selbstverständlich für Sie da.
Bitte beachten Sie: Die erste Ansprechperson für einen Antrag auf Schulbegleitung ist die Schule, zum Beispiel die KlassenlehrerIn, sowie der zugehörige Kreis.
So erreichen Sie uns:
WK Westküste GmbH, Hauptstraße 50A, 25785 Nordhastedt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr