1. Allgemeiner Geltungsbereich

I. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Schulbegleitung Westküste GmbH und deren Vertragspartnern.

II. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern Schulbegleitung Westküste GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Erfordernis zur Zustimmung gilt in jedem Fall. Die Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn Schulbegleitung Westküste GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsbereich

I. Die Schulbegleitung Westküste GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich der Schul- und Kindergartenbegleitung sowie damit einhergehende Alltagshilfe, Kinderbetreuung und grundlegende pflegerische Tätigkeiten im Spektrum der Schulbegleitung an. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Medizinische oder vermögensbetreuende Leistungen werden nicht erbracht. Material und Arbeitsgeräte sind vom Auftraggeber / Leistungsbezieher zu stellen.

II. Für Leistungen, die während des Zeitraums der Vereinbarung oder Bewilligung oder nach Wegfall der Vereinbarung oder Bewilligung über die jeweilige Vereinbarung oder Bewilligung hinausgehen behält sich Schulbegleitung Westküste GmbH das Recht vor, diese gesondert dem Leistungsbezieher in Rechnung zu stellen. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Kostenübernahme nachträglich komplett oder in Teilen verweigert.

III. Gesonderte Fahrten auf Wunsch des Auftraggebers/Leistungsbeziehers, wie beispielsweise Besorgungsfahrten oder Begleitfahrten stellen explizit keinen Bestandteil des Dienstleistungsvertrages dar. Es handelt sich insoweit um eine Gefälligkeit des jeweiligen Mitarbeiters oder der jeweiligen Mitarbeiterin. Die dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin entstehenden Betriebskosten – entsprechend eines empfohlenen Satzes von 0,35 € pro km – sind dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin direkt zu erstatten. Regressansprüche gegen Schulbegleitung Westküste GmbH werden hiermit explizit ausgeschlossen.

3. Beendigung des Vertrages

I. Der bewilligte Zeitraum bei Abruf von Leistungen auf der Grundlage eines Bescheides der Bewilligung ist maßgebend für die Dauer der entsprechenden Leistungserbringung.

II. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er binnen einer Frist von 30 Tagen in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg, für den der Poststempel in Hinblick auf die Fristdauer Gültigkeit hat, gekündigt werden.

III. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

IV.Bei Einweisung des Leistungsbeziehers in ein Krankenhaus, eine Rehabilitationsklinik oder eine psychiatrische oder psychotherapeutische Einrichtung ruht der Vertrag für die Dauer des Aufenthalts. Zum Aufleben des Vertrages kommt es nicht, wenn dieser zwischenzeitlich gekündigt
worden ist.

4. Zahlungsbedingungen

I. Die Rechnungstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.

II. In Hinblick auf Abrechnung von wiederkehrenden Leistungen oder Leistungen, die für einen längeren Zeitraum bewilligt worden sind, erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.

III. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig, sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt oder die Rechnung ein anderes Zahlungsziel ausweist.

IV. Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. Im Falle des Verzuges ist die Schulbegleitung Westküste GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes im entsprechenden landesspezifischen Rahmen zu fordern. Bei Zahlungsverzug behält sich die Schulbegleitung Westküste GmbH zudem vor, weitere Leistungen ohne Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle einer Mahnung 10€ Mahngebühr in Rechnung zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch die Schulbegleitung Westküste GmbH anerkannte Gegenansprüche.

V. Das Entgelt für die Dienstleistung bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag. Sofern keine andere Vereinbarung geschlossen wurde, rechnet daher die Schulbegleitung Westküste GmbH gegenüber dem Auftraggeber / Leistungsbezieher die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab.

5. Schadensersatz

I. Schadensersatzansprüche gegen Schulbegleitung Westküste GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Schulbegleitung Westküste GmbH selbst oder deren Erfüllungshilfen beruht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

II. Für die den Auftraggeber / Leistungsbezieher betreffenden persönlichen Umstände bleibt dieser bzw. deren oder dessen Erziehungsberechtigte grundsätzlich selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, zum Beispiel bei Fortbewegung im Haus und / oder außer Haus, für die Befolgung ärztlich verordneter Medikation und Maßnahmen, für die Beachtung etwaiger Unverträglichkeiten oder allergischer Reaktionen, für die Einhaltung ihn persönlich treffender Verkehrssicherungspflichten.

6. Pflichten des Auftraggebers/ Leistungsbeziehers

I. Im Zuge der Betreuung einer Person, insbesondere eines Kindes oder Jugendlichen verpflichtet sich der Auftraggeber /Leistungsbezieher, selbständig ohne weitergehende Aufforderung gegenüber der Schulbegleitung Westküste GmbH alle erforderlichen Angaben über die zu betreuende und begleitete Person zu machen. Dies gilt insbesondere für bestehende Unverträglichkeiten, etwaige Allergien, Krankheiten sowie zu beachtende Besonderheiten.

II. Die Auftraggeber / Leistungsbezieher haben für stetige Erreichbarkeit eines Angehörigen bzw. eines Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen und Notfallnummern gut sichtbar auszulegen und der Schulbegleitung Westküste GmbH schriftlich mitzuteilen.

III. Ansteckende Krankheiten der zu betreuenden Person sind vom Auftraggeber / Leistungsbezieher unverzüglich und in schriftlicher Form mitzuteilen. Schulbegleitung Westküste GmbH behält sich das Recht vor, bis zur vollständigen Genesung die Dienstleistung kostenpflichtig für den Leistungsbezieher ruhen zu lassen.

7. Datenschutz

I. Schulbegleitung Westküste GmbH weist darauf hin, dass die ihr vorliegenden personenbezogenen Daten in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.

II. Der Auftraggeber / Leistungsbezieher erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Leistungserbringung bzw. zur Abrechnung der erbrachten Leistungen seine personenbezogenen Daten – unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen – erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

III. Ferner erklärt sich der Auftraggeber / Leistungsbezieher ausdrücklich damit einverstanden, dass diese personenbezogenen erhobenen Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. aufgrund betrieblicher Notwendigkeit an Dritte, insbesondere an den zu leistenden Sozialleistungsträger oder dessen externer Abrechnungsstelle sowie ggf. zur Betreuung und Begleitung einspringende MitarbeiterInnen, weitergegeben werden.

IV. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der für die Schulbegleitung Westküste GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmung sowie in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung.

V. Der Auftraggeber / Leistungsbezieher ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der
zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.

8. Datenschutz für Bewerber und Bewerberinnen

I. Sofern ein Bewerber oder eine Bewerberin ihre/seine Daten im Zuge der Bewerbung und Anstellung bei der Schulbegleitung Westküste GmbH hinterlegt werden diese zum Zweck der Bewerbung für ein Beschäftigungsverhältnis, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, verarbeitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Falle eines Rechtsverfahrens zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gespeichert und verarbeitet. Soweit es zu einem Beschäftigungsverhältnis kommt, kann die Schulbegleitung Westküste die bereits erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

II. Die zu verarbeitenden Daten werden bei der Bewerbung oder Anstellung gemachten Angaben entnommen sowie aus von den BewerberInnen oder einem Dritten von diesen Beauftragten Stelle oder Person erstellten Profilen aus Internetportalen zur Arbeits-und Jobsuche und Vermittlung entnommen. Die Daten umfassen dabei in der Regel allgemeine Daten zu Ihrer Person (wie Namen, Anschrift und Kontaktdaten), Angaben zur beruflichen Qualifikation und Schulausbildung oder Angaben zur beruflichen Weiterbildung oder zum beruflichen Werdegang sowie weitere Angaben, die uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermittelt wurden.

III. BewerberInnen haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (nach Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (nach Art. 16 DSGVO), auf Löschung gespeicherter Daten ( nach Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht gelöscht werden dürfen (nach Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (nach Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch gegen Verarbeitung der Daten (nach Art. 21 DSGVO). Jegliche Einwilligung zur Verarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Rechte zur Löschung der Daten ist insofern eingeschränkt sofern die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, erfordert oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

9. Verschwiegenheit

I. Die Schulbegleitung Westküste GmbH und seine MitarbeiterInnen werden über die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers / Leistungsbeziehers, die ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, Stillschweigen bewahren.

II. Die MitarbeiterInnen der Schulbegleitung Westküste GmbH sind sowohl arbeitsvertraglich als auch durch eine separate Geheimhaltungsvereinbarung zum Stillschweigen sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Ausnahmen betreffen hier zur Zusammenarbeit notwendiger Informationsaustausch mit den entsprechenden Schnittstellen in Schule, mit (sonder-)pädagogischem Fachpersonal und den zuständigen Fachkräften im jeweiligen Kreis.